Evangelische Schule mit Lehrer Kappl, aufgenommen 1908.
Im Gegensatz zu Österreich, wo seit 1869 acht Jahre Schulpflicht herrschten, unterlag im Burgenland das Schulwesen bis ins Jahr 1921 natürlich dem ungarischen Gesetz. Dieses sah nur sechs Pflichtschuljahre vor und die Schulen waren noch dazu nicht unter staatlicher Aufsicht. Es fehlte also die externe Kontrolle. „Von den im Jahre 1921 im Burgenland bestehenden 365 Volksschulen wurden nur 47 vom Staat und 14 von den Gemeinden erhalten und geführt, alle anderen trugen konfessionellen Charakter (231 römisch-katholische, 66 evangelische A.B. und H.B. sowie 7 israelitische Volksschulen)." (Helmut Engelbrecht, 1988).